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Einstellungsuntersuchung - Bluttest

Bei der Einstellungsuntersuchung in Unternehmen wird - nicht nur durch Bluttests - häufig gegen die Persönlichkeitsrechte der Bewerber und den Datenschutz verstoßen.


Zwar sind einzelne Elemente wie die Blutentnahme freiwillig, aber "zwingen" könnten die Unternehmen die Bewerber ja ohnehin nicht. Und wer die ZUstimmung verweigert, bekommt den Job nkicht. Daimler hat sich das Recht auf Ablehnung von Bewerbern, die die Zustimmung verweigern, sogar in einer Betriebsvereinbarung festschreiben lassen.


Augenwischerei ist auch, dass die Unternehmen sich darauf berufen, nur der Betriebsarzt kenne die Untersuchungsergebnisse im einzelnen und die Analyse des Blutes. Er gebe nur weiter, ob der Bewerber geeignet oder nicht geeignet ist. Diese Argumentation ist schlau, aber durchsichtig. Denn die Unternehmen legen vorher - für den Bewerber nicht transparent - fest, auf welcher Basis der Betriebsarzt die Angabe "nicht geeignet" weitergibt. So haben viele Unternehmen festgeleget, dass Diabetiker für bestimmte Arbeiten nicht geeignet sein sollen. Dabei sind Diabetiker genauso selten wie andere Arbeitnehmer in Unfälle verwickelt.


Im Bewerbungsfragebogen legt der Arbeitgeber offen, wonach er fragt. In vielen Unternehmen wird immer noch unzulässigerweise nach Schwangerschaft und Schwerbehinderung gefragt. Auch hier behaupten die Unternehmen, da geschehe nur aus "Fürsorge", ein weiteres leicht durchschaubares Scheinargument. Die Fragen nach Schwangerschaft und Schwebehinderung sieht der Bewerber aber und darf daher nach der Rechtsprechung lügen. Im Bluttest gibt es keine Lüge. Die Schwangerschaft ist offensichtlich.


Völlig unpassend ist der Vergleich oder die Berufung auf den öffentlichen Dienst. Beamte werden nämlich nicht nur auf die aktuelle Eignung für den konketen Job getestet. Nach dem Gesetz muss die gesundheitliche Eignung sich auch darauf beziehen, dass der Beamte nicht vorzeitig aus gesundheitlichen Gründen verrentet werden muß. Das ist der Grund, warum "dicke" Beamte in manchen Ländern nicht eingestellt werden. Diese langfristige Gesundheitsprüfung ist aber in privaten Unternehmen nicht zugelassen, dort gibt es kein entsprechendes Gesetz. Die Privatwirtschaft liebt aber solche Untersuchungsergebnisse, weil sie lieber eine gesunde Olympiamancschaft einstellt als normale Arbeitnehmer mit dem normalen Krankheitsrisiko. Hier findet also durch die Blutuntersusuchungen eine heimliche Selektion statt - auf Grundlage der für Beamte geltenenden Regeln und nicht der für Arbeitnehmer geltenende Regeln. Arbeitnehmer dürften nämlich nur auf die aktuelle gesundheitliche Eignung für den konkreten Job, auf den sie sich beworben haben, gecheckt werden.


Die aktuelle Debatte zeigt nur eins: Arbeitgeber verspielen mit den Datenskandalen und jetzt auch noch dem Blutskandal das letzte bisschen Vertrauen, dass Arbeitnehmer haben. Das die verbotene Neugier (das Wort Gier steckt auch hier drin) auch noch zynisch mit "Fürsorge" maskiert wird, ist das schimmste an diesem Skandal.


Michael W. Felser

Rechtsanwalt

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte


SWR1 vom 31.10.2009

Arbeitsplatz: Bluttests für Arbeitnehmer ? Was müssen Bewerber bei Einstellungsuntersuchungen akzeptieren?

Rechtsanwalt Felser im Interview mit Uwe Bettendorf

Podcast - Interview als MP3 Datei anhören


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